Wozu das gut ist: Wer der eigenen Firma Räume vermietet — auch ein Arbeitszimmer in der Privatwohnung —, braucht dafür einen schriftlichen Vertrag zu üblichen Bedingungen. Ohne Vertrag oder mit zu hoher Miete behandelt das Finanzamt die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung: die Firma darf sie nicht abziehen, und Sie zahlen darauf trotzdem Steuer. Gewerbliche Mietverträge sind fast vollständig frei gestaltbar — es gilt kein Mieterschutz wie beim Wohnraum. Sie füllen die Felder aus, rechts entsteht der Vertrag mitlesbar. Kostenlos. Wenn Sie möchten, sieht ein Jurist vorher darüber.
Angemessen ist die örtliche Marktmiete. Der Mietspiegel Ihrer Gemeinde oder zwei Vergleichsangebote sind der einfachste Nachweis — bewahren Sie sie auf.
Der Entwurf ist keine Rechtsberatung. Bei Vermietung an die eigene Firma braucht es zusätzlich einen Gesellschafterbeschluss über den Abschluss des Vertrags. Beide Unterschriften eigenhändig auf derselben Urkunde, zwei Ausfertigungen.